Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesbauordnung 2018
BauO NRW 2018§ 76 Teilbaugenehmigung
Stand: 26.08.2026
Ist ein Bauantrag eingereicht, so kann der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte auf in Textform gestellten Antrag schon vor Erteilung der Baugenehmigung gestattet werden (Teilbaugenehmigung). § 74 gilt entsprechend.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 76 BauO NRW 2018 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Düsseldorf, 06.10.2021 – 11 K 3674/19Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.